Auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie gibt es unaufschiebliche notarielle Amtsgeschäfte, die gesetzlich (etwa die Erbausschlagung) oder vertraglich fristgebunden sind. Sie müssen aber auch die Möglichkeit haben, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, ein notarielles Testament zu errichten oder ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung zu kaufen, zu verkaufen oder unentgeltlich zu übertragen, eine Gesellschaft zu gründen oder Handelsregisteranmeldungen vorzunehmen. Meine Geschäftsstelle war und ist deshalb für Sie geöffnet.
Um das Infektionsrisiko aber auf ein möglichst geringes Maß zu reduzieren, bitte ich Sie, auch bei "kleinen" Anliegen wie einer Abschriftsbeglaubigung oder einer Unterschriftsbeglaubigung unter einem bereits vorliegenden Entwurf, vorher in der Geschäftsstelle anzurufen und einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten und Personenansammlungen vermieden werden.
Sie haben in der Geschäftsstelle die Möglichkeit, sich kontaktlos die Hände zu desinfizieren.
Als Ergänzung zum regelmäßigen Lüften werden in der Kanzlei - im Empfangsbereich und im Besprechungszimmer - Luftreinigungsgeräte mit H14-Hepa-Filtern eingesetzt. Ich empfehle weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske, die Mund und Nase bedeckt. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht mehr.
Dennoch dürfen Sie die Kanzlei nur aufsuchen, wenn Sie sich gesund fühlen und nicht infiziert sind. Solange ein Test Auf SARS-CoV2 positiv ist, dürfen Sie nicht in die Kanzlei kommen.
In besonderen Fällen, in denen Sie nicht persönlich mit anderen Personen zusammentreffen möchten, können Vollmachten erteilt werden oder vollmachtlose Vertreter auftreten, deren Handeln Sie hinterher genehmigen. Wenn auch dazu eine Beglaubigung nötig ist, wie bei Grundstücksgeschäften, sind dann nur Sie anwesend. In anderen Rechtsgebieten bedürfen Vollmachten und Genehmigungen aber manchmal auch nicht der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung, sondern sind zum Beispiel schriftlich möglich, ohne ein persönliches Erscheinen.
Fragen können oft auch telefonisch, per E-Mail oder Videokontakt geklärt werden, Änderungswünsche zu Entwürfen können Sie mir natürlich auch schriftlich oder in Textform zukommen lassen.
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