Familienrecht
Die Begründung einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an, die inzwischen auch gleichgeschlechtlichen Paaren offensteht, außerdem bestehen vor dem 30. September 2017 begründete eingetragene Lebenspartnerschaften fort. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Auch wenn vieles im Gesetz geregelt ist, kann es sich anbieten, schon vor oder während der Ehe auf Ihre individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Vereinbarungen zu schaffen, die Streit vermeiden und Sicherheit geben. Ein Ehevertrag dient z.B. zur Absicherung des Partners, dem Schutz ererbten Familienvermögens oder der Vermeidung unerwünschter Abhängigkeiten.
Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:Soll bedeutsames Vermögen (z.B. Grundbesitz) von einem Ehepartner oder von beiden gemeinsam und in welcher Form erworben werden? Beurkundung von notariellen Testamenten und Erbverträgen Hafte ich für Schulden meines Ehepartners? Bin ich im Alter abgesichert? Stehen mir Ansprüche für den Fall von Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Ehepartners erwarten? Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder? Was geschieht im Fall der Trennung? Welche Rechte habe ich im Todesfall?
Die Antworten auf diese Fragen fallen unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, in einem bestimmten Rahmen individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen.
Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Ein Notar kann als unparteiischer Berater diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten.
Wenn Sie einen Ehevertrag schließen wollen, können Sie hier einen Fragebogen zum Ehevertrag herunterladen, um damit die für die Beratung und den Entwurf einer Urkunde nötigen Informationen zusammenzustellen.
Aber auch, wenn Sie sich schon entschieden haben, sich von Ihrem Ehepartner zu trennen, kann eine notarielle Ehe- und Scheidungsfolgenvereinbarung Streit im gerichtlichen Verfahren vermeiden. Sie können zum Beispiel zur Gütertrennung übergehen, den Zugewinnausgleich oder den Versorgungsausgleich und Regelungen zum nachehelichen Unterhalt treffen.
Die Notarkosten für den einen Ehevertrag, der stets beurkundungsbedürftig ist, betragen bei einem gemeinsamen Vermögen von 170.000,00 € beispielsweise:
21100 Beurkundungsverfahren; Ehevertrag 762,00 € Geschäftswert: 170.000 €, Satz: 2,0 32005 Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 € 32001 Dokumentenpauschale (12 Blatt s/w) 1,80 € Nettobetrag 783,80 € 32014 19% Umsatzsteuer 148,92 € Zwischensumme 932,72 € 32015 Aufnahme in die elektronische Urkundensammung 4,50 € Gesamtbetrag 937,22 €
In Einzelfällen können weitere Gebühren (z.B. für die Weiterleitung, weitere Ausfertigungen oder Abschriften, Beurkundung außer Haus) hinzukommen. Meine Mitarbeiter, meine Mitarbeiterinnen und ich geben Ihnen gern Auskunft über die in Ihrem Fall entstehenden Kosten, die gesetzlich festgelegt und deshalb auch bei allen Notaren und Notarinnen gleich sind.
Schließlich gehört auch die Beurkundung von
zu den Aufgaben des Notars. Damit Sie schon im Vorfeld die für die Beurkundung wichtigen Informationen zusammenstellen können, gibt es die Möglichkeit, hier einen Fragebogen zu diesem Thema herunterzuladen.
Leider kommt es wegen der Vielzahl der Anfragen zu monatelangen Wartezeiten. Reichen Sie deshalb den Fragebogen bitte frühzeitig vollständig ausgefüllt und mit den angeforderten Anlagen ein. Falls Sie keinen Termin vor der Entbindung bekommen, kann die Beurkundung ohne Weiteres auch erst nach der Geburt erfolgen.
Wenn Sie einen Ehevertrag schließen wollen, gibt es die Möglichkeit, hier ein
Online-Formular für einen Ehevertrag
auszufüllen.
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