Grundstücke und Eigentumswohnungen
Der Kauf, die Veräußerung oder die Übertragung von Grundstücken und Eigentumswohnungen stellt für die meisten Beteiligten eine bedeutende Nutzung des eigenen Vermögens dar.
Damit Käufer oder Käuferin und Verkäufer oder Verkäuferin bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten und Risiken vermieden werden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Der Notar gestaltet unter Berücksichtigung der Wünsche der Beteiligten eine rechtlich ausgewogene notarielle Urkunde und überwacht die Abwicklung bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
So sichert der Notar beispielsweise, dass der Verkäufer oder die Verkäuferin, bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen, den Kaufpreis erhält und der Käufer oder die Käuferin im Gegenzug als Eigentümer oder Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen wird.
Beim Grundstücks- und Wohnungskauf werden folgende Aspekte geregelt:Sicherung der Ansprüche von Käufer oder Käuferin und Verkäufer oder Verkäuferin Lastenfreie Übergabe Übergabe von Besitz, Nutzen und Lasten Umfang der Gewährleistung für Mängel Möglichkeit der Finanzierung
Nachstehende Informationen stehen zur Verdeutlichung zur Verfügung:
Glossar der Bundesnotarkammer zu Immobilienkaufverträgen Merkblatt der Bundesnotarkammer zum Kauf des gebrauchten Hauses Glossar der Bundesnotarkammer zu Wohnungs- und Bauträgerkaufverträgen Durch Online-Einsichtnahme in die elektronisch geführten Grundbücher kann sichergestellt werden, dass der aktuelle Grundbuchstand zu Grunde gelegt wird, auch wenn es um Grundstücke außerhalb Berlins geht, etwa in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Hessen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen.
Die notarielle Tätigkeit beschränkt sich aber nicht auf den Grundstücks- oder Wohnungskauf und die Bestellung von Grundschulden.
Auch die Übertragung an Kinder oder Enkel - und sei es unter Nießbrauchsvorbehalt - bedarf sorgsamer Vertragsgestaltung, gerade wenn sich der Übergeber Rückforderungsrechte in bestimmten Situationen vorbehalten will.
Die Notarkosten für den Kauf einer Eigentumswohnung zum Preis von 400.000,00 € betragen beispielsweise:
21100 Beurkundungsverfahren; Kaufvertrag 1.570,00 € Geschäftswert: 400.000 €, Satz: 2,0 22200 Betreuungsgebühr (Überwachung, Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit) 392,50 € Geschäftswert: 400.000 €, Satz: 0,5 22112 Vollzugsgebühr 50,00 € 32005 Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 € 32001 Dokumentenpauschale (160 Blatt s/w) 24,00 € 32011 Auslagen 1 Grundbucheinsicht 8,00 € Nettobetrag 2.064,50 € 32014 19% Umsatzsteuer 392,26 € Zwischensumme 2.456,76 € 32015 Aufnahme in die elektronische Urkundensammung 4,50 € Gesamtbetrag 2.461,26 €
In Einzelfällen können weitere Gebühren (z.B. für die Weiterleitung, weitere Ausfertigungen oder Abschriften, Beurkundung außer Haus) hinzukommen. Die Gerichtskosten sind in der vorstehenden Berechnung nicht berücksichtigt.
Meine Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und ich geben Ihnen gern Auskunft über die in Ihrem Fall entstehenden Kosten, die gesetzlich festgelegt und deshalb auch bei allen Notaren und Notarinnen gleich sind.
Damit Sie schon im Vorfeld die für die Beurkundung wichtigen Informationen zusammenstellen können, gibt es die Möglichkeit, hier ein Online-Formular zum Immobilienkauf oder einen Fragebogen zum Immobilienkauf herunterzuladen.
In dringenden Fällen werden Sie in der Regel kurzfristig einen Termin bekommen.
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