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Gesellschaftsrecht

Bei der Gründung, Umwandlung oder Liquidation einer Gesellschaft sind viele rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Um schwerwiegende Fehler zu vermeiden, bedarf es der kompetenten Beratung durch den Notar.

Der Notar erstellt die zum Vollzug geeigneten Urkunden unter Berücksichtigung der Wünsche der Beteiligten, reicht sie beim Registergericht ein, überwacht den Vollzug und überprüft die Richtigkeit der vorgenommenen Eintragungen.

Der Notar nimmt hierbei vielfältige Aufgaben war und muss von Gesetzes wegen bei einer Reihe von Vorgängen mitwirken.

  • Gründung einer Kapitalgesellschaft
  • Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung
    • zur Kapitalerhöhung
    • zur Änderung der Firma
    • zur Sitzverlegung
  • Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen
  • Einreichung der Gesellschafterliste
  • Anmeldungen zum Handelsregister
  • Umwandlungsvorgänge
    • Ausgliederung zur Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
    • Auf- oder Abspaltung
    • Verschmelzung
    • Formwechsel

Durch Online-Einsichtnahme in das Handelsregister kann sichergestellt werden, dass der aktuelle Registerstand zu Grunde gelegt wird.

Damit Sie bei Gründung einer neuen Gesellschaft schon im Vorfeld die für den Entwurf einer Gründungsurkunde und für die Beurkundung wichtigen Informationen zusammenstellen können, gibt es die Möglichkeit, hier ein Online-Formular zur Gründung einer GmbH/UG auszufüllen.

Wenn alle Unterlagen und Informationen vollständig vorliegen, ist eine Beurkundung in der Regel innerhalb weniger Tage möglich. Heute Fragebogen mit Anlagen zum Notar, übermorgen beurkundet: Das ist mölich, wenn kein Wochenende oder Feiertag dazwischenliegt und Sie den Notar den Gesellschaftsvertrag erstellen lassen oder ein Musterprotokoll wählen. Wie lange es danach bis zur Eintragung dauert, hängt unter anderem davon ab, wie schnell das Bankkonto der neu gegründeten Gesellschaft errichtet und das Stammkapital dort eingezahlt ist. Erst danach kann die Handelsregisteranmeldung eingereicht werden. Nach Zahlung der Kosten für Eintragung an das Registergericht wird Gesellschaft meist innerhalb von zwei bis drei Wochen eingetragen.

Online-Beurkundung oder Online-Beglaubigung mittels Videokonferenz

Seit dem 1. August 2022 ist die Gründung einer GmbH [auch als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)] auch online in einem Videobeurkundungsverfahren möglich. Handelsregisteranmeldungen können ebenfalls online signiert und nach Anerkennung per Video vom Notar beglaubigt werden. Einzelheiten dazu erfahren Sie auf der Seite onlineverfahren.notar.de der Bundesnotarkammer. Alle online Teilnehmenden brauchen einen Personalausweis mit eID und PIN und - wenn ich Sie nicht schon persönlich kenne - ein elektronisch auslesbares Bild, was bei neueren deutschen Personalausweisen und allen deutschen Reisepässen der Fall ist. Ich führe gerne für Sie eine online-Gründung oder -Handelsregisteranmeldung durch. Wenn Sie mir alle nötigen Daten - gerne per E-Mail - übermittelt oder selbst ein Onlineverfahren in Gang gebracht haben, ist in der Regel innerhalb weniger Tage, meist innerhalb von drei Tagen, ein Termin zur (Online-) Beglaubigung oder Beurkundung möglich.

Notarkosten für Gründung und Handelsregisteranmeldung

Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und bei jedem Notar gleich. Sie betragen für die Gründung und Anmeldung einer GmbH beispielsweise:

Gründung der Ein-Personen-GmbH (Stammkapital: 25.000,00 €) mit individuellem Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführerbestellung
21200 Beurkundungsverfahren; Gesellschaftsvertrag, Gründung 125,00 €
Geschäftswert: 30.000 € (Mindestwert), Satz: 1,0
21100 Beurkundungsverfahren; Beschluss 250,00 €
Geschäftswert: 30.000 € (Mindestwert), Satz: 2,0
22111 Vollzugsgebühr, Erstellung Gesellschafterliste 96,00 €
Geschäftswert: 60.000 €, Satz: 0,5
32005 Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 €
32001 Dokumentenpauschale (42 Blatt s/w) 6,30 €
32002 Dokumentenpauschale (5 Dateien, 18 Seiten) 9,00 €
Nettobetrag 506,30 €
32014 19% Umsatzsteuer 96,20 €
Zwischensumme 602,50 €
32015 Aufnahme in die elektronische Urkundensammung 4,50 €
Gesamtbetrag 607,00 €

Anmeldung der Ein-Personen-GmbH (Stammkapital: 25.000,00 €) zum Handelsregister
24102 Fertigung des Entwurfs der Handelsregisteranmeldung 62,50 €
Geschäftswert: 30.000 € (Mindestwert), Satz: 0,5
22114 Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten 25,00 €
Geschäftswert: 30.000 € (Mindestwert), Satz: 0,2
22200 Betreuungsgebühr 62,50 €
Geschäftswert: 30.000 € (Mindestwert), Satz: 0,5
32002 Dokumentenpauschale (2 Dateien, 8 Seiten) 4,00 €
Nettobetrag 154,00 €
32014 19% Umsatzsteuer 29,268 €
Zwischensumme 183,26 €
32015 Aufnahme in die elektronische Urkundensammung 4,50 €
Gesamtbetrag 187,76 €

In Einzelfällen können weitere Gebühren (z.B. für die Weiterleitung, weitere Ausfertigungen oder Abschriften, Beurkundung außer Haus) hinzukommen. Die Gerichtskosten sind in der vorstehenden Berechnung nicht berücksichtigt.

In dringenden Fällen werden Sie in der Regel kurzfristig einen Termin bekommen.

Wenn Sie Geschäftsanteile an einer GmbH oder Unternehmergesellschaft [haftungsbeschränkt] kaufen oder verkaufen wollen, gibt es die Möglichkeit, hier ein Online-Formular für einen Anteilskauf auszufüllen.



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